Nickname Betrag



Sehr geehrter Kunde,

Sie werden nach Eingabe eines Nickname oder Vewendungszweck und dem Betrag, den Sie an uns überweisen möchten, auf das sichere Online-Portal von Sofortueberweisen.de geleitet, wo Sie die SSL-Verschlüsselte Zahlungsabwicklung durchführen können.

 

SOFORT Überweisung gehört zu den sichersten Bezahlverfahren weltweit.

Seit 2005 haben bereits mehrere Millionen Kunden mit SOFORT Überweisung bezahlt. Es ist zu keinem einzigen PIN/TAN Betrugsfall gegenüber Endkunden, die ihre PIN und TAN in die Systeme der SOFORT AG eingegeben haben, gekommen.

Online-Banking Zugangsdaten wie PIN und TAN werden von der SOFORT AG nicht gespeichert und sind auch zu keinem Zeitpunkt von außen oder den Mitarbeitern der SOFORT AG einsehbar. Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien durch das gesamte Unternehmen SOFORT AG wurde vom TÜV Saarland nach Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes geprüft und zertifiziert. Die SOFORT AG besitzt zudem das Zertifikat "Geprüftes Zahlungssystem".

Schadensfreistellung für den unwahrscheinlichen Fall eines Datenmissbrauchs

Wir sind von der Sicherheit von SOFORT Überweisung so überzeugt, dass sich die SOFORT AG verpflichtet, Endkunden, die PIN und TAN in unser System eingeben, von etwaigen Vermögensschäden freizustellen, die dem Endkunden möglicherweise dadurch entstehen, dass seine über unser System geroutete PIN- und TAN-Daten missbraucht werden und dem Endkunden durch die Verwendung der über unser System gerouteten PIN und TAN ein Schaden entsteht. Die SOFORT AG wird den Betrag Zug um Zug gegen Abtretung von etwaigen Ansprüchen des Endkunden gegen Dritte auszahlen. Der Endkunde ist zudem verpflichtet, der SOFORT AG alle notwendigen Auskünfte zur weiteren Verfolgung der Angelegenheit zu erteilen und Strafanzeige zu stellen. Der Anspruch ist betraglich nicht limitiert, allerdings begrenzt auf den Betrag über den missbräuchlich, unter Verwendung der entwendeten PIN und TAN verfügt wurde.